TO Herbstseminar 2014

 

Gemeinden / Städte
Verbandsgemeinden                                                                         10. August 2014Landkreise

 

 

 

Schulung der Standesbeamten 2014

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Schulung zur Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten sowie der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Personenstandswesen findet 2014 in Form von Fachseminaren von zwei Tagen statt. Somit entfällt die eintägige Herbstschulung.

 

Tagesordnung der Seminare:

 

1.      Neue rechtliche Bestimmungen

2.      Namensrechtliche Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofes

3.      Änderungen der PStG-VwV

4.      Elektronische Nacherfassung von papiergebundenen Registern

5.      Leihmutterschaft

6.      Geburtsname eines Kindes und Namensführung von Ehegatten im deutschen Recht

7.      Fragen aus der Praxis - Sonstiges

 

Bei den Fortbildungsseminaren handelt es sich um eine Schulungsmaßnahme auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (VwV-LSA-PStG) - Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 21. Dezember 2010 (MBl. LSA S. 12/2011) sowie Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 8. Juli 2014 Az.: 34.21-11114 (MBl. LSA 24/2014 S. 327 vom 4.8.2014)

 

Die Durchführung dieser Schulungsmaßnahme wurde mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt abgestimmt. Die Teilnahme an den Seminaren liegt im dienstlichen Interesse.

 

Für die sachgerechte Abwicklung des Seminarprogramms sind das BGB, das Personenstandsgesetz (PStG), die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV), die Verwaltungsvorschrift des Bundes (PStG-VwV) sowie Landes Sachsen-Anhalt (VwV-LSA-PStG) mitzubringen.

 

Für die Durchführung der Seminare wird eine Seminargebühr von 180,00 Euro pro Teilnehmer erhoben. Für Seminarteilnehmer aus Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden und Landkreisen, welche Mitglied unseres Landesfachverbandes sind, trägt der Verband 90,00 Euro der Seminargebühr. In diesen Fällen ist dann nur noch ein Betrag in Höhe von 90,00 Euro zu entrichten.

 

Die Seminargebühr in Höhe von 90,00 bzw. 180,00 Euro bitten wir zu Beginn des Seminars in bar an den Seminarleiter zu zahlen.

 

Für Unterkunft und Verpflegung (Vollpension) wird für 2 Tage (eine Übernachtung – 100,00 Euro berechnet. Teilnehmer, die am Lehrgang ohne Übernachtung teilnehmen, haben für die Verpflegung (ohne Abendmahlzeit) 48,00 Euro zu entrichten. Eine Lehrgangsteilnahme ohne Verpflegung ist leider nicht möglich. Die Abrechnung der Unterkunft und der Verpflegung erfolgt unmittelbar mit der Acamed Resort GmbH, Brumbyer Straße 5, 06429 Neugattersleben.

 

Insgesamt werden acht zeitlich unterschiedliche Seminare durchgeführt:

 

1.         06. und 07.10.                        2.         08. und 09.10.2014

3.         13. und 14.10.                        4.         15. und 16.10.2014

5.         20. und 21.10.                        6.         22. und 23.10.2014

7.         03. und 04.11.                        8.         05. und 06.11.2014

 

Am Montag beginnen die Seminare um 9.00 Uhr, am Mittwoch 8.30 Uhr; Seminarschluss ist dienstags bzw. donnerstags jeweils 17.30 Uhr.

 

Die Anmeldung zu den Seminaren erbitten wir bis spätestens 10. September 2014 an:

 

          Frau Regina Weigelt                                   Telefonische Rücksprachen

Franzstraße 18                                             dienstlich:

06406 Bernburg (Saale)                       0 34 71 / 65 93 18  -

 

zu senden. Für die Anmeldung bitten wir ausschließlich beiliegenden Anmeldevordruck zu verwenden!! Soweit Sie spezielle Fragen und Probleme aus der Praxis haben, bitten wir Sie, diese soweit möglich zwei bis drei Wochen vorher einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Quente                                                                                               Hartmann

Vorsitzende                                                                           Landesfachberaterin

 

Anlage

Anmeldevordruck